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Frankreichs Laufende Debatte Die Frage der Kennzeichnung von Veggie-Burgern hat eine weitere Wendung genommen. Das oberste Verwaltungsgericht des Landes setzt ein Verbotsdekret aus pflanzliche Produkte von der Verwendung fleischbezogener Begriffe. Diese Entscheidung erfolgte, nachdem die französische Regierung im Februar ein Dekret erlassen hatte, das darauf abzielte, Begriffe wie „Steak“ auf den Etiketten vegetarischer Produkte zu verbieten, mit der Begründung, dass solche Begriffe ausschließlich Fleisch vorbehalten sein sollten.
Insbesondere wird ein Veggie-Burger im Französischen allgemein als vegetarisches „Steak“ bezeichnet. Das Dekret zielte auf 21 Begriffe ab, die traditionell mit Fleischprodukten in Verbindung gebracht werden, darunter „Schnitzel“, „Schinken“, „Filet“ und „Hochrippe“, und erklärte, dass sie für pflanzliche Alternativen tabu seien.
Anlass für den Schritt waren Beschwerden aus der Fleischindustrie, die argumentierten, Begriffe wie „vegetarischer Schinken“ oder „vegane Wurst“ seien für Verbraucher irreführend. Diese jüngste Aussetzung durch den Staatsrat spiegelt jedoch die wachsende Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit solcher Verbote wider. Der Rat äußerte „ernsthafte Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Dekrets, bis der Gerichtshof der Europäischen Union geklärt habe, ob solche Maßnahmen mit EU-Recht vereinbar seien.
Der Hintergrund dieser juristischen Saga umfasst umfassendere Spannungen innerhalb des französischen Agrarsektors, wo Bauern haben gegen Umweltauflagen protestiert und sind mit der starken Konkurrenz durch billigere Importe konfrontiert. Das ursprüngliche Dekret galt als Reaktion auf den Druck der Fleischindustrie, aber seine Aussetzung unterstreicht die Komplexität der Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften und den Balanceakt zwischen Verbraucherklarheit und Industrieinteressen.